D. P.
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Am 19.03.2024 habe ich beim Autohaus Bachleitner einen gebrauchten Mazda CX5 mit 1 Jahr Gewährleistung gekauft.
Ich war sehr zufrieden mit der Abwicklung und das Auto wurde sogar zu mir nach Tirol überstellt.
Bei Übergabe war alles wie vereinbart.
Nach ein paar Tagen habe ich durch die Pickerl Plakette festgestellt, dass die Paragraph 57a Begutachtung nicht erneuert wurde.
Dies fand ich nicht weiter dramatisch, da Fehler passieren.
Ich habe dann in einem Autohaus in meiner Nähe einen Termin hierfür vereinbart und die Kosten der Begutachtung wurden anstandslos vom Ah Bachleitner übernommen.
Leider hat dann am 14.08.2024 die Motorkontrolle und eine Fehlermeldung des Start Stop Systems aufgeleuchtet.
Daraufhin wurde in einem Mazda Betrieb in meiner Nähe ein Termin zur Diagnose/Feststellung vereinbart und das Ah Bachleitner darüber informiert.
Diagnose: Motorkontrolle = Partikelsensor defekt
Start Stop System = Starterbatterie wäre zu erneuern
Als Lösung wurde angeboten, dass der Sensor zugeschickt wird aber die Einbaukosten sind von mir zu tragen.
Die Starterbatterie wird überhaupt nicht übernommen.
Dass die Starterbatterie nicht in der Gewährleistung gedeckt ist, kann ich eher noch verstehen, aber das mit dem Sensor nicht.
Aufgrund der Gewährleistung von 1 Jahr laut Kaufvertrag kann ich diese Lösung nicht nachvollziehen.
Auch war es nicht zumutbar, wie von euch mal vorgeschlagen, das Fahrzeug für die Mängelbeseitigung zu euch nach Niederösterreich zu bringen, aufgrund der weiten Strecke und der aufleuchtenden Motorkontrolle.
Die Arbeiten wurden dann im Mazda Betrieb in meiner Nähe erledigt und die Kosten von mir getragen.
Heute habe ich nochmal nachgefragt, ob nicht doch eine Kostenübernahme möglich wäre.
Dies wurde aber leider abgelehnt mit dem Verweis auf die Gewährleistungsrichtlinien laut Kaufvertrag:
Der Verkäufer hat für Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind, einzustehen.
Wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten (in diesem Zeitraum befinden wir uns) nach der Übergabe hervorkommt, wird vermutet, dass er bei Übergabe vorhanden war.
Für später hervorkommende Mängel trifft den Käufer die Beweislast.
Daraus erschließt sich mir, dass im jetzigen Fall schon der Verkäufer die Kosten für die Mängelbeseitigung tragen müsste.
2 Sterne Bewertung, da ich mit dem Auto nach wie vor zufrieden bin und die Abwicklung am Anfang super war.
Bitte um Kenntnisnahme, dass ich mit der Gewährleistungsabwicklung nicht ganz einverstanden bin.
Vielen Dank.